Mit Schnee, Eis und Glätte kommen auf Immobilieneigentümer besondere Pflichten und Risiken zu. Auf ungeräumten Wegen passieren schnell Unfälle und Sachschäden, die rechtliche Folgen haben können. Dieser Beitrag zeigt, welche Wege Sie räumen müssen und wann Sie haften, auch wenn Mieter oder eine Firma den Winterdienst übernehmen.

1. Räum- und Streupflicht

Die wichtigste Pflicht im Winter ist die Räum- und Streupflicht. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, dass Gehwege, Zugänge und Verkehrsflächen sicher begehbar sind.

Welche Flächen geräumt werden müssen

  • öffentliche Gehwege vor dem Grundstück
  • Zugänge zum Haus, also Eingänge, Treppen und Garagenzufahrten
  • Gemeinschaftsflächen in Mehrfamilienhäusern

Wann geräumt werden muss

  • in der Regel werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 oder 9 Uhr
  • bei anhaltendem Schneefall mehrmals am Tag

Tipp: Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, denn die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort.

2. Haftung bei Unfällen

Kommt es auf einem nicht geräumten oder vereisten Weg zu einem Unfall, kann in einigen Fällen der Eigentümer haftbar gemacht werden. Mögliche Folgen sind Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie Gerichtskosten.

Besonders kritisch wird es, wenn nachweislich nicht geräumt oder gestreut wurde.

Wichtig: Auch wenn Mieter oder ein Hausmeisterdienst den Winterdienst übernommen haben, muss der Eigentümer weiter kontrollieren, ob er erledigt wird. Mehr dazu in Abschnitt 5.

3. Schnee auf dem Dach

Bei starkem Schneefall können Dachlawinen abgehen und Eiszapfen herabfallen. Je nach Lage und Ausrichtung des Dachs treffen sie Passanten, Autos oder das Nachbargrundstück.

So beugen Sie vor:

  • Schneefanggitter
  • regelmäßige Kontrollen des Dachs
  • Absperrungen unter gefährdeten Stellen
  • Räumen des Dachs, selbst oder durch eine Fachfirma

Besondere Vorsicht ist bei steilen Dächern geboten und dort, wo viele Menschen vorbeigehen.

4. Versicherungen prüfen

Prüfen Sie im Zweifel, ob Ihr Versicherungsschutz typische Winterschäden abdeckt, etwa Schäden durch Schneelast oder die Haftung bei Unfällen. Genau ansehen sollten Sie vor allem diese Versicherungen:

  • Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung
  • Gebäudeversicherung, zum Beispiel für Schneelastschäden
  • gegebenenfalls Zusatzbausteine für Elementarschäden

Eine kurze Nachfrage beim Versicherer kann im Schadensfall viel Geld sparen.

5. Pflichten übertragen

Eigentümer können den Winterdienst an andere übertragen. Bei vermieteten Häusern ist das sehr häufig der Fall, es geht aber auch bei selbst genutzten Immobilien. Den Winterdienst übernehmen oft:

  • Mieter, geregelt im Mietvertrag
  • Hausmeisterdienste
  • Winterdienstfirmen

Der Eigentümer bleibt trotzdem verpflichtet zu kontrollieren, dass geräumt und gestreut wird. Damit das Haftungsrisiko gering bleibt, muss die Übertragung sauber geregelt sein. Wichtig sind deshalb:

  • klare Regelungen im Vertrag
  • eine Dokumentation der Beauftragung
  • regelmäßige Kontrollen, ob der Winterdienst erledigt wird

6. Welche Streumittel erlaubt sind

Nicht jedes Streumittel ist erlaubt. In vielen Gemeinden sind Salz und chemische Auftaumittel eingeschränkt oder verboten, manche lassen nur umweltfreundliche Mittel zu. Erlaubt sind meist Sand, Splitt oder Granulat.

Zusammengefasst

Klären Sie vor dem ersten Schnee, wer bei Ihnen räumt, und prüfen Sie Haftpflicht- und Gebäudeversicherung. Haben Sie den Winterdienst übertragen, kontrollieren Sie, ob er erledigt wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.