• Start
  • 1% Portal
  • Exklusive Objekte
    • Blisse66
  • Kapitalanlage
  • Erben
  • Mediathek
  • Über uns
  • Kontakt
  • FAQs
  • Start
  • 1% Portal
  • Exklusive Objekte
    • Blisse66
  • Kapitalanlage
  • Erben
  • Mediathek
  • Über uns
  • Kontakt
  • FAQs

FAQs


WARUM NUR 1% PROVISION?

Weil es reicht: Die vom Käufer gezahlte Provision wird oft mehrfach geteilt, da mehrere Parteien am Vermittlungsgeschäft beteiligt sind. Das belastet den Kaufpreis und den Erfolg. Statt teurer Verkaufsshops und Internetportale nutzen wir moderne, digitale Medien, um bei gleicher oder besserer Qualität deutlich kostengünstiger für Sie tätig zu sein.


WER ZAHLT DIE PROVISION?

Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bei selbstgenutztem Wohnraum die Maklergebühr. Da der Geldfluss, unabhängig ob über Dritte, wie z.B. einer Bank, ohnehin immer vom Käufer zum Verkäufer verläuft, kommt das Geld für die Provision im Prinzip immer vom Käufer. Bei vermieteten Wohnungen bleibt es dabei, dass die Zahlung der Provision frei verhandelbar ist.


WIE ERMITTELT 1% MAKLER
DEN KAUFPREIS?

Die Lage ist der wichtigste Faktor für den Wert einer Immobilie, gefolgt von Nachfrage und Angebot. Erst danach zählen Beschaffenheit, technische Ausstattungen und Wartung, die mit finanziellem Aufwand veränderbar sind. Daher bewerten wir Ihre Immobilie in dieser Reihenfolge: Zuerst vergleichen wir die Preis- und Angebotssituation der Mikrolage, dann fließen die weiteren Kriterien ein, um den fairen Marktpreis für Käufer und Verkäufer zu ermitteln.


WAS SIND ANGEMESSENE
PREISVERHANDLUNGEN?

Unserer Überzeugung nach wäre es unangemessen zu behaupten, dass wir einen marktgerechten Marktpreis für die jeweilige Immobilie ermittelt hätten und anschließend noch signifikant verhandeln. Wenn ein Verkäufer einen unrealistisch hohen Kaufpreis ansetzt, der aus unserer Sicht deutlich über dem Marktwert liegt, lehnen wir den Vermittlungsauftrag ab. In solchen Fällen ist die Verkaufsargumentation von Anfang an erschwert, und es fehlt uns die nötige Überzeugung, einen fairen und erfolgreichen Abschluss für beide Parteien zu erzielen.


WAS IST EIN QUALIFIZIERTER MAKLERALLEINAUFTRAG?

Ein Makleralleinauftrag ist ein Vertrag zwischen einem Immobilienverkäufer und einem Makler, der dem Makler das exklusive Recht einräumt, die Immobilie zu verkaufen. Dies bedeutet, dass der Verkäufer während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler beauftragen darf, um die gleiche Immobilie zu verkaufen. Wir verpflichten uns im Gegenzug zu intensiven Vermarktungsbemühungen. 

1% Immobilienmakler GmbH

Hamburg | Berlin
+49 40 71 64 06 62

E-Mail Adresse anzeigen
Facebook-f Instagram Tiktok Linkedin-in
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie
Bock auf Cookies? Danach gehts weiter.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien – leider nicht die zum Kaffee, sondern die digitalen. Sie sorgen dafür, dass diese Website zuverlässig läuft und helfen uns, Inhalte, Anzeigen und Immobilienangebote besser auf Sie abzustimmen. Dabei verarbeiten wir auch personenbezogene Daten (z. B. Ihre IP-Adresse), etwa zur Einbindung externer Medien oder zur Analyse der Nutzung unserer Website. Die Datenverarbeitung kann dabei auch erst nach dem Setzen von Cookies erfolgen.Einige dieser Daten teilen wir mit ausgewählten Dritten, die wir transparent in den Privatsphäre-Einstellungen benennen.
Die Datenverarbeitung erfolgt entweder auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder aufgrund eines berechtigten Interesses, dem Sie in denPrivatsphäre-Einstellungen jederzeit widersprechen können. Sie sind nicht verpflichtet einzuwilligen und können eine erteilte Einwilligung später ändern oder widerrufen. Der Widerruf wirkt sofort, hat jedoch keinen Einfluss auf bereits erfolgte Datenverarbeitungen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Vielleicht ein Paar?
  • {title}
  • {title}
  • {title}