Immobilienanfrage: Welche Zustimmungen wir vor dem Exposéversand brauchen

Wer eine Immobilie sucht, kennt den Ablauf: Anfrage stellen, Exposé erhalten, Angaben prüfen und danach vielleicht besichtigen. Bevor wir als Makler ein Exposé versenden, bitten wir Interessenten um einige Zustimmungen, etwa zur Provisionsvereinbarung und zum Datenschutz. Das sorgt manchmal für Unsicherheit.
Dieser Beitrag erklärt, warum diese Vereinbarungen nötig sind, was sie bedeuten und warum Sie sich damit zu nichts verpflichten, wenn Sie die Immobilie am Ende nicht kaufen.
Warum wir vor dem Exposéversand Ihre Zustimmung brauchen
Rechtlich ist der Versand eines Exposés mehr als eine bloße Auskunft. Oft beginnt damit bereits unsere Tätigkeit als Makler. Deshalb sind wir gesetzlich verpflichtet, einige Punkte vorher zu klären und festzuhalten. Die wichtigsten sind:
- die Provisionsvereinbarung
- die Zustimmung zur vorzeitigen Tätigkeit (Widerrufsrecht)
- die Einwilligung zum Datenschutz
Diese Regeln sichern uns als Makler ab und schützen Sie als Verbraucher.
1. Provisionsvereinbarung
Die Provisionsvereinbarung hält fest, dass bei einem Kauf der Immobilie eine Maklerprovision anfällt. Die Provision ist gesetzlich geregelt und wird nur fällig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.
Für Sie heißt das:
- Kaufen Sie die Immobilie nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Die Provision wird erst mit dem Abschluss des Kaufvertrags fällig.
- Sie wissen von Anfang an, welche Provision im Fall eines Kaufs auf Sie zukommt.
So entstehen später keine Missverständnisse.
2. Zustimmung zur vorzeitigen Tätigkeit
Schließen Sie als Verbraucher online eine Vereinbarung, haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ohne Ihre Zustimmung dürften wir innerhalb dieser Frist eigentlich noch nicht für Sie tätig werden.
Damit Sie das Exposé sofort erhalten, bitten wir Sie um Ihre Zustimmung, dass wir schon vor Ablauf der Frist tätig werden dürfen. Sie bekommen das Exposé dann ohne Wartezeit. Die Zustimmung erlaubt uns nur, mit der Arbeit anzufangen. Zum Kauf der Immobilie verpflichtet sie Sie nicht.
3. Datenschutz
Um Ihnen passende Angebote senden zu können, brauchen wir einige persönliche Daten. Mit Ihrer Einwilligung stellen wir sicher, dass
- wir Ihre Daten nur für die Immobilienvermittlung nutzen,
- Ihre Daten ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben werden,
- alle gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz eingehalten werden.
Über Ihre Daten bestimmen Sie weiterhin selbst.
Verpflichtet mich das zum Kauf?
Nein. Auch wenn Sie allen Punkten zustimmen und das Exposé erhalten, gehen Sie keine Verpflichtung zum Kauf ein. Sie können das Exposé in Ruhe prüfen, Fragen stellen, eine Besichtigung vereinbaren und sich jederzeit gegen die Immobilie entscheiden.
Die Vereinbarungen regeln nur den Rahmen unserer Zusammenarbeit, nicht Ihre Kaufentscheidung. Solange Sie sich nicht für den Kauf entscheiden, entstehen Ihnen daraus weder Kosten noch Pflichten.
Zusammengefasst
Die Zustimmungen vor dem Exposéversand gehören zu einer seriösen und rechtssicheren Immobilienvermittlung. Sie wissen vorher, welche Kosten bei einem Kauf anfallen, und bleiben in Ihrer Entscheidung frei.
Wenn Sie Fragen zu den Vereinbarungen haben oder ein Exposé anfordern möchten, erreichen Sie uns über die Kontaktseite.