Hohe Qualität – kleine Provision


Immobilienanfrage: Warum Vereinbarungen beim Exposéversand notwendig sind – und was sie für Sie bedeutenImmobilienanfrage

Wer eine Immobilie sucht, kennt den Ablauf: Anfrage stellen, Exposé erhalten, Details prüfen und danach vielleicht Besichtigen. Doch wenn wir als Makler ein Exposé versenden, bitten wir Interessenten in der Regel direkt um einige Zustimmungen – etwa zur Provisionsvereinbarung oder zum Datenschutz. Das sorgt manchmal für Unsicherheit.

In diesem Beitrag erklären wir transparent, warum diese Vereinbarungen notwendig sind, was sie konkret bedeuten – und warum Sie sich als Interessent dadurch zu nichts verpflichten, wenn Sie sich gegen einen Kauf der Immobilie entscheiden

Warum müssen Beim Exposé Versand Zustimmungen erfolgen?

Der Versand eines Exposés ist rechtlich gesehen mehr als nur das Verschicken von Informationen. In vielen Fällen handelt es sich bereits um den Beginn unserer Maklertätigkeit. Deshalb sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Punkte vorab zu klären und zu dokumentieren.

Die wichtigsten Aspekte sind:

  • Provisionsvereinbarung
  • Zustimmung zur vorzeitigen Tätigkeit (Widerrufsrecht)
  • Datenschutzeinwilligung

Diese Regelungen dienen nicht nur unserer Absicherung als Makler, sondern auch Ihrer Transparenz und Ihrem Schutz als Verbraucher.

1. Provisionsvereinbarung: Klare Verhältnisse von Anfang an

Mit der Provisionsvereinbarung wird festgehalten, dass im Falle eines erfolgreichen Immobilienkaufs eine Maklerprovision anfällt. Diese ist gesetzlich geregelt und wird nur dann fällig, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.

Wichtig für Sie:

  • Es entstehen keine Kosten, wenn Sie die Immobilie nicht kaufen
  • Die Provision wird erst bei erfolgreichem Abschluss fällig
  • Sie wissen von Anfang an, welche Konditionen gelten

Diese Transparenz schützt beide Seiten und verhindert spätere Missverständnisse. Sie wissen von Anfang an woran Sie sind und wie viel Provision im Falle eines Kaufs auf die zukommt.

2. Zustimmung zur vorzeitigen Tätigkeit: Ihr Exposé ohne Verzögerung

Als Verbraucher haben Sie bei online geschlossenen Vereinbarungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ohne Ihre Zustimmung dürften wir innerhalb dieser Frist eigentlich noch nicht tätig werden.

Damit Sie das Exposé aber sofort erhalten können, bitten wir Sie um die Zustimmung, dass wir bereits vor Ablauf dieser Frist für Sie tätig werden dürfen.

Das bedeutet konkret:

  • Sie erhalten das Exposé direkt und ohne Wartezeit
  • Dennoch besteht keine Verpflichtung für Sie

Hierbei geht es also nur darum, dass wir als Makler mit unserer Arbeit anfangen dürfen. Sie verpflichten sich nicht zum Kauf der Immobilie.

3. Datenschutz: Sicherer Umgang mit Ihren Daten

Damit wir Ihnen passende Immobilienangebote zusenden können, benötigen wir einige persönliche Daten. Der Datenschutz ist dabei ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.

Mit Ihrer Zustimmung stellen wir sicher, dass:

  • Ihre Daten ausschließlich für die Immobilienvermittlung genutzt werden
  • keine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung erfolgt
  • alle gesetzlichen Datenschutzvorgaben eingehalten werden

Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Daten.

Verpflichtet mich das zur Kaufentscheidung?

Ganz klar: Nein.

Auch wenn Sie alle Zustimmungen erteilen und das Exposé erhalten, gehen Sie keine Verpflichtung zum Kauf ein.

Sie können:

  • das Exposé in Ruhe prüfen
  • Fragen stellen oder Besichtigungen vereinbaren
  • sich jederzeit gegen die Immobilie entscheiden

Die Vereinbarungen regeln lediglich den Rahmen unserer Zusammenarbeit, nicht Ihre Kaufentscheidung. So lange Sie sich nicht für den Kauf einer Immobilie entscheiden, entstehen Ihnen aus den Vereinbarungen weder Kosten, noch Verpflichtungen.

Fazit: Transparenz und Sicherheit für beide Seiten

Die Einholung von Zustimmungen vor dem Exposé Versand ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiger Bestandteil einer seriösen und rechtssicheren Immobilienvermittlung.

Für Sie als Interessent bedeutet das:

  • volle Transparenz über Kosten und Abläufe
  • schneller Zugriff auf alle relevanten Informationen
  • keine Verpflichtung zum Kauf

Wenn Sie Fragen zu den Vereinbarungen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Eine offene und verständliche Kommunikation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Sie möchten ein Exposé anfordern oder haben Fragen zu einer Immobilie?
Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie kompetent und transparent auf Ihrem Weg zur passenden Immobilie.